Jugend- und Auszubildendenvertretung
Rechtliche Grundlage
Nach §§ 43 bis 45 MAVO werden in den Kliniken Maria Hilf GmbH
alle zwei Jahre drei SprecherInnen von den Jugendlichen und
Auszubildenden gewählt.
In folgenden Berufen wird in den Kliniken ausgebildet:
- Gesundheits- und Krankenpflege/in
- Altenpflege
- Operationstechnische Assistenten/innen (OTA)
- Bürokauffrau/mann
- Medizinische Fachangestellte/r
Voraussetzung für die Wahl der Sprecher/innen ist das
Vorhandensein einer Mitarbeitervertretung. In den Kliniken
Maria Hilf GmbH existiert diese mit insgesamt 15 Mitgliedern.
Wählbar sind Jugendliche und Auszubildende vom vollendeten 16.
bis zum vollendeten 26. Lebensjahr.
Die Sprechergruppe hat das Recht,
- an den Sitzungen der MAV teilzunehmen
- bei Angelegenheiten, welche die Jugendlichen und
Auszubildenden betreffen, Anträge zu stellen und
mit abzustimmen - zu Besprechungen mit der Geschäftsführung eine
Sprecherin oder einen Sprecher zu entsenden,
soweit Angelegenheiten der Jugendlichen und
Auszubildenden beraten werden
Die Sprecher/innen haben im Wesentlichen eine Vermittlungsposition
zwischen der MAV und den Jugendlichen und Auszubildenden.
Zurzeit wird die Funktion der SprecherInnen wahrgenommen von:
