Schwerbehindertenvertretung
Auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches XI wählen die Menschen mit Behinderung ihre Vertrauenspersonen. Sie vertreten ihre Kolleginnen und Kollegen in allen Angelegenheiten gegenüber dem Dienstgeber. Die Vertrauenspersonen haben das Recht, an den Sitzungen der Mitarbeitervertretung teilzunehmen.
Wenn Angelegenheiten von Menschen mit Behinderung beraten
werden, haben die Vertrauenspersonen:
- Das Recht, Anträge zu stellen und diese in die
Sitzung der Mitarbeitervertretung zu transportieren
und zu beraten - Stimmrecht und das Recht, an Besprechungen des
Dienstgebersteilzunehmen
Bei Angelegenheiten, die Menschen mit Behinderung berühren,hat der Dienstgeber die Vertrauensperson umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören.
Für den Zeitraum November 2010 – November 2014 sind folgende
Vertrauenspersonen gewählt:
| Detlef Stein | Vertrauensperson | detlef.stein@mariahilf.de |
| Peter Pöhnl | Stellvertreter | peter.poehnl@mariahilf.de |
| Andrea Arts | Stellvertreterin | andrea.arts@mariahilf.de |
