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Sozialdienst

Mit Herz und Hingabe an Ihrer Seite.
Ein Klinikaufenthalt bringt oft viele Fragen und Unsicherheiten mit sich – für Patienten und deren Angehörige.

Wer hilft mir zu Hause? Welche Unterstützung kann ich bekommen? Wie geht es nach der Entlassung weiter?

Unser erfahrenes Team steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Lösung zu finden.

Termine vergeben wir nach Vereinbarung.

Die Durchwahl fester Ansprechpartner/innen finden Sie auf der Seite unseres Teams.

Sozialdienst

Kliniken Maria Hilf GmbH
Viersener Straße 450
41063 Mönchengladbach

Für unsere Patienten eine Hilfe in schweren Situationen zu sein – das ist unsere Berufung.

Anja Richelmann
Bereichsleitung Sozialdienst der
Kliniken Maria Hilf

Gemeinsam für Ihre bestmögliche Versorgung

Wir begleiten Sie nicht nur während Ihres Klinikaufenthalts, sondern auch darüber hinaus.

Ob es um die Vermittlung eines Pflegedienstes oder eine nahtlose Anschlussbehandlung geht – wir stehen Ihnen zur Seite.

Unser Ziel ist es, Ihre Genesung optimal zu unterstützen und für reibungslose Abläufe zu sorgen. Dabei berücksichtigen wir stets Ihre individuelle Lebenssituation und die Verarbeitung Ihrer Erkrankung. Verlassen Sie sich auf die kompetente und engagierte Unterstützung unseres erfahrenen Teams.

 

17
Sozialpädagoginnen oder Sozialarbeiterinnen
2.525
Vermittlungen und Beratungen zu ambulanten Pflegediensten
1.760
Einleitungen von Anschlussbehandlungen
500
Einstufungen von Pflegegraden

Impressionen aus den Kliniken Maria Hilf

Wir kümmern uns: einfühlsam und verlässlich

Das Team vom Sozialdienst bietet ein individuelles Spektrum in Beratung und Unterstützung an:

  • Psychosozialer Beratung und Begleitung
  • Vermittlung ambulanter Hilfen sowie stationärer Reha- und Pflegeeinrichtungen
  • Organisation der Überleitung aus der Klinik
  • Beratung zu Pflegegraden, Hilfsmitteln und sozialrechtlichen Fragen
  • Beratung bei Schwerbehinderung und Teilhabeleistungen
  • Weiterleitung zu Fachberatungsstellen und Selbsthilfegruppen
  • Informationen zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Unsere vielfältigen Aufgaben lösen wir im Team und auf Augenhöhe mit unseren medizinischen Kollegen. Darum arbeite ich gerne in den Kliniken Maria Hilf.

Häufig gestellte Fragen

Mit einer Patientenverfügung legen Sie schriftlich fest, welche ärztlichen Behandlungen und pflegerischen Maßnahmen Sie in bestimmten medizinischen Situationen beispielsweise im Koma oder im Sterbeprozess wünschen oder ablehnen. Mustervorlagen erhalten Sie beim Sozialdienst. Die weitere Beratung erfolgt in der Regel durch den Hausarzt und/oder auf Wunsch berät die Seelsorge. Ein Muster sowie einen Leitfaden zur Patientenverfügung finden Sie auf der Webseite der Ärztekammer Nordrhein.

Eine Vorsorgevollmacht ist eine Vollmacht, die eine oder mehrere Vertrauenspersonen ermächtigt, die betroffene Person ganz oder teilweise in bestimmten Angelegenheiten zu vertreten. Eine aktuelle Vorlage kann über das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz abgerufen werden. Den Link dazu finden Sie hier.

Eine Vollmacht verpflichtet den Bevollmächtigten zu nichts. Die Bevollmächtigte Person kann frei entscheiden, ob und wie sie diese wahrnimmt und sogar die Vollmacht ablehnen. Sollte eine medizinische Indikation und Notwendigkeit für einen Vertreter vorliegen, und es gibt keinen Bevollmächtigten, so muss eine Betreuung bei Gericht eingeleitet werden. Mustervorlagen für die Vorsorgevollmacht händigt der Sozialdienst aus und berät dazu, gegebenfalls unterstützt er beim Ausfüllen. Zum Erstellen einer Vollmacht muss die betroffene Person geschäftsfähig sein. Sollte keine Vollmacht vorliegen, wird i.d.R. Rücksprache mit dem zuständigen Arzt gehalten.

Gesetzliche Betreuung ist erforderlich, wenn der Patient:
- Infolge einer psychischen und/oder physischen Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, seine persönlichen Angelegenheiten adäquat und eigenständig zu erledigen und
- Keine Vollmacht vorliegt, bzw. Patient nicht in der Lage ist, eine Vollmacht zu erteilen und
- die weitere Versorgung ohne eine gesetzliche Betreuung nicht organisiert werden kann.

Gibt es jemanden aus dem familiären Umfeld oder Bekanntenkreis, der die Betreuung ehrenamtlich übernehmen kann/will, ist dies möglich, andernfalls wird vom Gericht ein Berufsbetreuer bestellt

Wenn eine verheiratete Person z.B. wegen Koma selbst nicht mehr in der Lage ist, in Gesundheitsangelegenheiten zu entscheiden, darf der Ehepartner / die Ehepartnerin grundsätzlich Entscheidungen für sie treffen. Der bzw. die vertretende Ehepartner/-partnerin kann dann z.B. in ärztliche Untersuchungen einwilligen. Das Ehegattennotvertretungsrecht gilt ausschließlich für Entscheidungen im medizinischen Bereich. Es ist auf sechs Monate begrenzt. Die Frist beginnt in dem Moment, in dem der behandelnde Arzt oder die Ärztin schriftlich bescheinigt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für das Ehegattennotvertretungsrecht vorliegen und seit welchem Zeitpunkt.

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